Die Bundesrepublik Deutschland besteht aus 16 teilsouveränen Staaten, die sich zusammengeschlossen haben, unter einem gemeinsamen Dach, der Bundesregierung, zusammenzuarbeiten. Gleichzeitig sind diese Staaten größtenteils unabhängig voneinander und haben ihre eigenen Strukturen, ihr eigenes unabhängiges Parlament, ihre eigene Regierung und somit ihre eigenen wirtschaftlichen Institutionen, Regelungen etc..
Seit der Wiedervereinigung im Jahr 1990 besteht die Bundesrepublik Deutschland aus 16 teilsouveränen Staaten, den Bundesländern. Die Ausübung der Staatsgewalt ist zwischen dem Bund und den Ländern aufgeteilt.
Grundsätzlich ist es die Aufgabe des Bundes, gleichwertige Lebensverhältnisse in Deutschland zu schaffen. So ist der Bund z.B. für die Außenbeziehungen, die Verteidigung, den Bau und die Instandhaltung von Autobahnen etc. zuständig, während die Landesregierungen für Ladenschlusszeiten, Bildung, Gaststättengesetze und die öffentliche Gesundheitsinfrastruktur und weiteres verantwortlich sind.
Wichtig ist dabei das Prinzip der Zusammenarbeit zwischen der Bundesregierung und den Landesregierungen: Der Bund erlässt Gesetze, kann sie aber nur in wenigen Fällen selbst umsetzen (z.B. Bundeswehrverwaltung), denn die öffentliche Verwaltung ist meist Ländersache. Wenn es also um die konkrete Umsetzung von Gesetzen geht (z.B. lebensmittelhygienische Vorschriften für die Produktion oder den Import von Lebensmitteln…), sind diese meist in den einzelnen Bundesländern zu finden.
Da jedes Bundesland bis zu einem gewissen Grad unabhängig ist, variieren die Namen der Behörden und Ansprechpartner – auch wenn sie für das gleiche Thema zuständig sind. In Hamburg z.B. heißt die Regierung Senat und besteht aus dem Ersten Bürgermeister und mehreren Senatoren, während in Baden-Württemberg die Landesregierung aus einem Ministerpräsidenten und seinen Ministern besteht, die für Justiz, Finanzen, Soziales usw. zuständig sind.
Auf diesem Bild von der jährlichen Agrarministerkonferenz 2020 sind die 16 MinisterInnen und die Bundesministerin für Landwirtschaft zu sehen (ein Minister war abwesend).
Wichtig ist, dass diese Minister unabhängig voneinander gewählt werden. Deshalb kommen im Moment die 17 Landwirtschaftsminister in Deutschland aus 6 verschiedenen politischen Parteien, und nur 3 dieser politischen Parteien bilden im Moment eine Koalition, um die Mehrheit im Bundesparlament zu stellen. Daher sind die meisten der Minister hier eigentlich politische Gegner und arbeiten politisch nicht zusammen, sondern gegeneinander.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist, dass die Bundesregierung keine formale Befugnis hat, Regelungen in den Bundesländern umzusetzen, zumindest nicht in den meisten Bereichen. Der oder die Bundesministerin agiert also hauptsächlich als ModeratorIn, während er oder sie versucht, die MinisterInnen von seiner oder ihrer eigenen politischen Agenda zu überzeugen, ohne jedoch durch seine Autorität effektive politische Macht zu haben, da die Minister unabhängig gewählt werden.
Natürlich gibt es allerdings auch, wenn man Deutschland als Ganzes betrachtet, viele Gemeinsamkeiten zwischen den Bundesländern, was natürlich für eine funktionierende Volkswirtschaft wichtig ist.
Die Unabhängigkeit zeigt sich allerdings auf vielen Ebenen. Wie zum Beispiel, dass es für alle 16 Bundesländer sogenannte Landesvertretungen in der Bundeshauptstadt Berlin haben, ähnlich wie Botschaften von anderen Ländern. Sie vertreten die Interessen des Landes gegenüber der Bundesregierung in Berlin. Ziel ihrer politischen und fachlichen Arbeit ist es, die Interessen des Landes bei der Gestaltung der Bundespolitik und der Gesetzgebung umfassend zu vertreten. Darüber hinaus präsentieren die Länder ihre kulturelle und wirtschaftliche Vielfalt.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass jedes Bundesland nicht nur seine eigenen Befugnisse nach seinen eigenen Regeln und Zuständigkeiten mit unterschiedlichen Titeln hat, sondern auch von den Parteien mit unterschiedlichen politischen Richtungen regiert wird. In dieser Hinsicht hat jeder Staat seine eigene politische Agenda, was ein klares Merkmal der dezentralen, föderalen Struktur in Deutschland ist.