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Visa

Um nach Deutschland zu reisen, brauchen Drittstaatenangehörige grundsätzlich ein Visum. In diesem Blog-Beitrag informieren wir über die Visa-Arten und Visum-Zwecke, Zuständigkeit und Antragsverfahren. Abschließend gehen wir auf einige Besonderheiten ein.

Was ist ein Visum und wer benötigt ein Visum?

Grundsätzlich brauchen Drittstaatenangehörige (Nicht-EU-Bürger:innen) ein Visum, wenn sie nach Deutschland oder in einen anderen Mitgliedsstaat des Schengener Abkommens einreisen wollen. Visa regeln also die Einreise in ein Staatsgebiet. Um sich dann längerfristig oder dauerhaft in einem Staatsgebiet aufzuhalten, benötigt man einen Aufenthaltstitel. Dazu später mehr.

Visa-Arten: Schengen-Visa / Nationale Visa

Es lassen sich in der Praxis zwei Visa-Arten unterscheiden: Für Kurzaufenthalte unter 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen wird ein Schengen-Visum benötigt. Für längerfristige Aufenthalte über drei Monate ist ein National-Visum erforderlich.

Visa-Zwecke

Zwecke Schengen-Visa

Kurzfristige Aufenthalte bis zu 90 Tagen sind in der Regel touristische Reisen, Besuche von Familienangehörigen und Bekannten, medizinische Behandlungen, sowie Geschäftsreisen und Messebesuche.

Zwecke National-Visa

Bei den National-Visa geht es um längerfristige Aufenthalte im Zusammenhang mit Ausbildung, Studium und Beruf. Daher lassen sich in der Regel folgende National-Visa-Zwecke unterschieden:

zur Berufsausbildung in Deutschland
zur Arbeitssuche
zum Arbeiten in Deutschland
zum Studium in Deutschland
zur Absolvierung eines Studienkollegs in Deutschland
zur Teilnahme an einem Sprachkurs in Deutschland
zur Forschung oder Promotion
zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit (Freiberufler, Unternehmensgründung)
Visa zur Familienzusammenführung
Nachzug zum Kind
Nachzug zu den Eltern

Bei der Antragstellung ist es wichtig, den Visa-Zweck anzugeben, der dem tatsächlichen Zweck des Aufenthaltes in Deutschland entspricht, damit nach der Einreise aufgrund des Visums ein Aufenthaltstitel erteilt werden kann.

visa

Zuständigkeit

Antragsteller:innen für ein Visum können sich an die deutschen Botschaften und Generalkonsulate wenden, in deren Amtsbezirk sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.

In Iran ist dies die Botschaft in Teheran, oder falls man als Iraner:in in einem anderen Land über einen Aufenthaltstitel verfügt, in der entsprechenden Botschaft bzw. dem Generalkonsulat. Dabei wird es immer üblicher, dass die deutschen Vertretungen offizielle Antragsannahmezentrum (externer Dienstleister der Botschaft) beauftragen, um Visa-Anträge anzunehmen. Für die deutsche Botschaft in Teheran ist dies VISAMETRIC.

Antragsverfahren / Unterlagen

Hier erhalten Sie einen Überblick über das Visa-Antragsverfahren. Im Detail gibt es zahlreiche Details, die in der Praxis beachtet werden müssen, doch lassen sich Visabeantragungen grundsätzlich wie folgt zusammenfassen:

Schengen-Visa

1.
(Online-)Formular ausfüllen.
2.
Merkblatt über Reisezweck lesen und die nötigen Unterlagen für die Antragstellung vorbereiten. Die benötigten Unterlagen richten sich dabei nach dem Visa-Zweck und können sehr unterschiedlich sein.
3.
Bei VISAMETRIC Termin vereinbaren.
4.
Das Visaformular zusammen mit den nötigen Unterlagen abgeben.

Nach dem „Visa-Kodex“ müssen folgende Voraussetzungen für eine Durchreise durch ein oder einen Kurzaufenthalt in einem Schengen-Gebiet erfüllt sein:

a)
Der Reisezweck in Deutschland muss plausibel, nachvollziehbar und glaubwürdig sein.
b)
Lebenshaltungs- und Reisekosten müssen abgesichert sein, entweder durch das eigene Vermögen bzw. Einkommen oder durch die Absicherung durch eine weitere Person oder Institution bzw. Organisation.
c)
Visuminhaber:innen müssen die Visagesetze einhalten. Das heißt in erster Linie, dass die Person bereit ist, vor Ablauf der Gültigkeit des Visums wieder aus dem Schengen-Raum auszureisen.
d)
Reisekrankenversicherung (Mindestdeckungssumme € 30.000, --).

National-Visa

Auch bei nationalen Visa sind die benötigten Unterlagen stark abhängig vom Zweck des Visums. Grundsätzlich gelten jedoch auch bei National-Visa folgende Kriterien:

a)
Der Zweck des National-Visums muss plausibel, nachvollziehbar und glaubwürdig sein.
b)
Lebenshaltungskosten müssen abgesichert sein, beispielsweise durch das eigene Vermögen bzw. Einkommen in Deutschland, wie einen Arbeitsvertrag, oder durch die Absicherung durch eine weitere Institution bzw. Organisation.
c)
Visuminhaber:innen müssen die Visagesetze einhalten. Das heißt in erster Linie, dass in Bezug auf den Visazweck die Person alle Bedingungen erfüllt, um das National-Visum in einen entsprechenden Aufenthaltstitel umwandeln zu können. Das heißt in der Regel nachweisen zu können, dass man berechtigt ist über einen längeren Zeitraum in der Bundesrepublik Deutschland sich aufhalten zu dürfen.
d)
Eine ausreichende Krankenversicherung zur Einreise (Mindestdeckungssumme € 30.000, --) und schließlich eine entsprechende Krankenversicherung für den Erhalt des Aufenthaltstitels.

Hier einige Beispiele:

Visum für ein Studium
• erfolgreiche Bewerbung an einer deutschen Hochschule
• ausreichende finanzielle Mittel für das erste Studienjahr.

Visum für einen Ausbildungsplatz
• ein Ausbildungsplatz
• die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit.

Visum zum Arbeiten
• Anerkennung der ausländischen Berufsausbildung in Deutschland.
• Bei Gesundheitsberufen: Berufsausübungserlaubnis.
• Ein konkretes Arbeitsplatzangebot, das der beruflichen Qualifikation entspricht.
• Nachweis der geplanten Unterkunft (z. B. Mietvertrag).

Seit März 2020 gibt es Erleichterungen beim Visum-Antragsverfahren aufgrund des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes (FEG, siehe auch Blog-Beitrag „Fachkräftemangel in Deutschland“). Das neue Gesetz bedeutet beispielsweise, dass der Arbeitgeber, wenn schon ein konkretes Arbeitsangebot vorliegt, das Visumverfahren beschleunigen kann (beschleunigtes Fachkräfteverfahren).

Gebühren

EURO

Die Gebühr für ein Schengen-Visum beträgt grundsätzlich € 80, für ein nationales Visum 75 €. Allerdings können externe Dienstleister eine weitere Bearbeitungsgebühr erheben.

Bearbeitungszeit

TimeSchengen-Visa: In der Regel 14 Tage.
In der Hauptreisezeit muss mit Wartezeiten gerechnet werden.
National-Visa: Je nach Aufenthaltszweck vier Wochen bis mehre Monate.

Einreise nach Deutschland – ohne (zusätzliches) Visum

ist für eine Besuchsreise in Deutschland von bis zu 90 Tagen je Zeitraum von 180 Tagen nötig, wenn
• eine Person bereits eine gültige Aufenthaltserlaubnis in einem oder ein längerfristiges Visum (Kategorie „D“) für einen Mitgliedsstaat des Schengener Abkommens hat;
• ein Schengen-Visum in der Auslandsvertretung eines anderen Schengen-Mitgliedsstaates als Deutschland ausgestellt wurde.

Längerfristiges Visum und mehrfache Einreise

Für Personen, die aus beruflichen oder privaten Gründen häufig reisen müssen und vorherige Visa auf nachweislich legale Weise genutzt haben, können Jahres- oder Mehrjahresvisa ausgestellt werden, die eine mehrfache Ein- und Ausreise ermöglichen.

Visa-Leistungen für Deutschland von DIB

Gern helfen wir Ihnen bezüglich Ihren Visafragen weiter und helfen Ihnen bei der Zusammenstellung und Aufbereitung Ihrer Unterlagen, wie zum Beispiel bei der Erstellung eines Lebenslaufs nach deutschen Standards. Auch zur Unternehmensgründung mit einer entsprechenden Aufenthaltserlaubnis beraten wir sie gern.

Nach einer ersten Kontaktaufnahme und der Sichtung Ihrer Informationen bieten wir Ihnen eine persönliche Visa-Beratung an. Wir begleiten Sie auf Ihrem Weg eine gute Entscheidung zu treffen und erfolgreich umzusetzen.

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Visa-Leistungen für Deutschland von DIB

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Nach einer ersten Kontaktaufnahme und der Sichtung Ihrer Informationen bieten wir Ihnen eine persönliche Visa-Beratung an. Wir begleiten Sie auf Ihrem Weg eine gute Entscheidung zu treffen und erfolgreich umzusetzen.

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