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DIBeratung beglaubigte Übersetzung

Beglaubigte Übersetzungen und Legalisierungen spielen für Personen und Unternehmen, die zwischen zwei Ländern leben und arbeiten, immer eine zentrale Rolle. Dabei kann das Ganze sehr verwirrend und unübersichtlich sein. Daher finden Sie hier einen kurzen Überblickt über die wichtigsten Begriffe und Themen.

Grundsätzlich gilt, dass wenn Sie eine öffentliche Urkunde oder Dokument, das in Iran ausgestellt wurde, bei einer deutschen Behörde oder einem Gericht vorlegen wollen, Sie dieses Dokument mindestens in Form einer beglaubigten Übersetzung einreichen müssen.

Übersetzungen von Dokumenten ins Deutsche

Öffentliche Urkunden wie Zeugnisse, Diplomurkunden, Ausweise, Geburts- oder Heiratsurkunden müssen zur Vorlage bei deutschen Behörden ins Deutsche übersetzt werden. In Deutschland werden zwar Übersetzungen von iranischen Übersetzer:innen anerkannt; es kommt aber – zum Beispiel bei Einbürgerungen – häufiger vor, dass die Dokumente von deutschen Übersetzer:innen übertragen werden müssen. In Iran werden in der Regel von offiziellen Stellen ausschließlich Übersetzungen von iranischen Übersetzer:innen anerkannt. Dennoch erkennen nichtstaatliche Institutionen viele übersetzte Dokumente an, die von deutschen offiziell vereidigten Übersetzer:innen übersetzt wurden. DIBeratung bietet hierbei offizielle vereidigte Übersetzungen an [LINK].

Beglaubigte Übersetzungen

Eine öffentliche Urkunde muss bei Behörden in beglaubigter Übersetzung vorgelegt werden. Das heißt, sie muss durch eine/n vereidigte/n Übersetzer:in übersetzt worden sein. Somit ist garantiert, dass die Übersetzung vollständig und korrekt ist. Als Vorlage kann das Original, eine beglaubigte Kopie, eine einfache Kopie oder ein Foto der Dokumente eingereicht werden. In der Übersetzung wird jedoch erwähnt, was als Vorlage diente.

Gern übernimmt unsere vereidigte Übersetzerin Naghmeh Hosseini beglaubigte Übersetzungen zwischen den Sprachen Persisch und Deutsch. Naghmeh Hosseini verfügt über eine 15-jährige Berufserfahrung und ist aufgrund ihrer Kenntnisse in beiden Kulturkontexten in der Lage, auf Feinheiten in der Bedeutungsübertragung zu achten.

Stempel versus digitale Signatur

blankUm die Vollständigkeit und Korrektheit einer beglaubigten Übersetzung zu bezeugen, wird diese durch einen Stempel gekennzeichnet. Der Stempel muss, sofern dies im jeweiligen Bundesland vorgeschrieben ist, direkt auf der Übersetzung angebracht werden. Er enthält den Namen und die Sprache(n) der Übersetzerin / des Übersetzers und gegebenenfalls zusätzlich seine oder ihre Anschrift.

Als Alternative zum Stempel können Sie von uns eine „Qualifizierte elektronische Signatur“ (QES) erhalten, die bereits von vielen Behörden akzeptiert wird

Legalisierung

Wenn Sie eine öffentliche Urkunde in einem anderen als dem ausstellenden Staat vorlegen müssen, ist ein Echtheitsnachweis erforderlich. Bei einer Legalisierung werden sowohl die Echtheit der Unterschrift als auch die Befugnis des Ausstellers einer Urkunde in einem besonderen Verfahren nachgewiesen.

Erst nach der Legalisation ist die Urkunde für den deutschen Rechtsverkehr gültig. Die Legalisierung wird vom Konsularbeamten des Staates, in dem die Urkunde vorgelegt werden soll, vorgenommen.

Haager Apostille

Eine Alternative zur Legalisierung ist die Haager Apostille, die ebenfalls die Echtheit einer Urkunde bestätigt. Im Unterschied zu einer Legalisierung kann die Haager Apostille von einer zu diesem Zweck bestimmten Behörde in dem Staat erteilt werden, in dem die Urkunde auch ausgestellt wurde.

Legalisierung und Kopiebeglaubigung durch VisaMetric

Um Legalisationen und Kopiebeglaubigungen kundenfreundlicher zu gestalten, hat die Deutsche Botschaft Teheran den externen Dienstleister VisaMetric beauftragt, die erforderlichen Dokumente für eine Legalisierung oder Kopiebeglaubigung entgegenzunehmen und an die Deutsche Botschaft weiterzuleiten. Dies läuft in folgenden Schritten ab:

1. Übersetzung Ihres Dokuments durch eine:n offizielle:n Übersetzer:in ins Deutsche.
2. Vorbeglaubigung durch das iranische Justizministerium und anschließend durch das iranische Außenministerium. Einige offizielle Übersetzerbüros bieten an, die nötige Vorbeglaubigungen zu veranlassen.
3. Terminvereinbarung bei VisaMetric zur Annahme der Dokumente für eine Legalisation. Die Bearbeitung erfolgt durch die Deutsche Botschaft Teheran.
4. Antragsabgabe mit allen erforderlichen Dokumenten im Annahmezentrum von VisaMetric, Shirazi Buildung 1st Floor, No 137, Cross 21st Street, Vozara Avenue, 15139, Teheran.

Vertretung durch eine Botin / einen Boten bei der Legalisierung

Sie brauchen für eine Legalisierung nicht persönlich zu erscheinen, sondern können eine Botin / einen Boten mit Ihrer Vertretung beauftragen. Hierfür muss deren / dessen Name bei der Terminvereinbarung angegeben werden. Des Weiteren ist eine formlose schriftliche Beauftragung in Deutsch, Englisch oder Farsi sowie eine Kopie Ihres Reisepasses mitzubringen.

Kopiebeglaubigung

Eine Kopiebeglaubigung bestätigt, dass eine Kopie mit dem Original identisch ist (nicht aber die Echtheit des Originals oder dessen inhaltliche Richtigkeit). Es kann nur das Original oder eine beglaubigte Kopie bzw. Abschrift vorgelegt werden.
Eine einfache Kopie genügt für eine Beglaubigung nicht.

Unterschriftsbeglaubigung

Beglaubigt wird die Unterschrift oder das Handzeichen einer Person auf einem Dokument. Dabei prüft und bestätigt der Konsularbeamte der Deutschen Botschaft Teheran die Identität des Unterschreibenden. Dies spielt häufig eine Rolle, wenn in Deutschland ein:e Notar:in von Nöten ist.

Bei allen Fragen zu den Themen Übersetzung, Beglaubigung sowie Legalisierung wenden Sie sich gerne an uns.

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